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  <title>Le`art Gaming since 2005</title>
  <link>http://www.le-art.eu</link>
  <description>Clannews von Le`art Gaming since 2005</description>
  <language>de-de</language>
  <copyright>2010 Le`art Gaming since 2005</copyright>
  <item>
    <pubDate>Mon, 08 Mar 2010 22:38:49 +0100</pubDate>
    <author>NickNo</author>
    <title>Kampf der Publics v2</title>
    <description>Kampf der Publics v2
 
Am Sonntag den 28.3.2010 um 20:00 Uhr ist es soweit.....
 
 
 vs. 
 
Folgende Sachen nochmal im Ueberblick:
 
* gespielt wird die Map de_dust2
* es wird gespielt nach den ESL Regeln mr15, sprich je 15 Runden als Ct und T
* Es wird dann auch mit allem Waffen gespielt, z.B. AWP, Auto-AWP, etc
* Die Gewinner dieses Duells bekommen dann auf Ihren Public einen
Reserveslot fuer 3 Monate und natuerlich den Ruhm und die Ehre sein Public
wuerdig vertreten zu haben
* Server-IP: 194.24.173.155:27100, Password ueber die Clanleader dann
* TS-IP: 78.143.25.194:8767, Password ueber die Clanleader dann
 
Blank-TV: folgt am 14-15.03.10, weil man bei blank-TV nur bis zu 14 Tage vorbuchen kann. Also ich hoffe auf viele Zuschauer und auf ein schoenes Match.
 
Lineup Le`art
- B!rke
- m!k
- noob goes#high
- Kammi
- T.
Ersatz:aNNgst, Kuppenkaese ..
 
Lineup Holyshit
- Exelent
- Kiba
- Celtec
- oO
- Twl
Ersatz: insne, bong
 
Aenderungen vorbehalten im Lineup.
     </description>
    <link>http://www.le-art.eu/news/?action=show&amp;id=59</link>
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  <item>
    <pubDate>Wed, 03 Mar 2010 20:33:25 +0100</pubDate>
    <author>Babbscher</author>
    <title>Bundesgerichtshof: Spiele duerfen weiterhin an Account gebunden werden</title>
    <description> 

 
 
 
 
 
 
Wer seine Spiele weiterverkaufen moechte, kennt bei Steam das Problem:  Die Spiele werden "lebenslang" an das eigene Steam-Konto gebunden,  weshalb ein Verkauf und ebenso Gebrauchtkauf nicht mehr moeglich sind.  Der Bundesverband der Verbraucherzentralen reichte eine Klage vor dem  Bundesgerichtshof ein, weil er dieses Vorgehen fuer eine Benachteilung  der Kundschaft haelt.  Spiele duerfen weiterhin an Steam-Acount gebunden werden.Am 11. Februar  entschied der Bundesgerichtshof zugunsten von Valve. Demnach sei fuer die  zustaendigen Richter das von Steam verwendete Lizenzierungsmodell  weiterhin zulaessig. Wie Rechtsanwalt Georg Fechner, der Vertreter von  Valve, sagte, wurde mit dieser Entscheidung der Karlsruher Richter  endlich Rechtssicherheit fuer Anbieter und Nutzer im Onlinevertrieb von  Medien geschaffen.  Der Bundesverband selbst hat sich zu diesem Urteil bisher noch nicht  geaeussert, da man erst die schriftliche Urteilsbegruendung abwarten  moechte, die voraussichtlich erst in ein paar Wochen vorliegen wird.  Durch das Urteil liegt es nun einzig an Steam bzw. Valve, in Zukunft den  Spielern entgegenzukommen.    </description>
    <link>http://www.le-art.eu/news/?action=show&amp;id=58</link>
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